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Gemeinschaftsschule mit Oberstufe

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Schülervertretung

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Was ist die Schülervertretung (SV)?

Die Schülervertretung ist die gewählte Vertretung der Schülerinnen und Schüler in der Klasse und in der Schule. Sie ist Teil der Schule und gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gemeinsamer Mitwirkung an den die Schule betreffenden Angelegenheiten. Die Arbeit der Schülervertretungen dient auch der politischen Bildung. Die SV organisiert Veranstaltungen wie den Sozialen Tag und leitet das Nachhilfeportal. Die Schülervertretung der Klaus-Groth-Schule Tornesch hat sich mit dem Beschluss der Klassensprecherversammlung vom 7. November 2019 das Statut der Schülervertretung gegeben [Download: PDF ].

Was sind die Aufgaben der Schülervertretung?

Die Schülervertretung hat folgende Aufgaben:

  1. die Wahrnehmung gemeinsamer Anliegen der Schülerinnen und Schüler gegenüber der Schulleitung, der Lehrerschaft, der Elternvertretung und Schulaufsichtsbehörden,
  2. die Mitwirkung an der Gestaltung des Schullebens,
  3. die Wahrnehmung selbstgestellter kultureller, fachlicher, sozialer und sportlicher Aufgaben innerhalb des Schulbereichs,
  4. die Unterstützung einer Mitschülerin oder eines Mitschülers bei der Wahrnehmung ihrer oder seiner Rechte gegenüber der Schulleitung und der Lehrerschaft.

Wie ist der Aufbau der Mitwirkung der Lehrkäfte, Eltern und SchülerInnen?

Diese Grafik zeigt die Struktur der Mitwirkung der Lehrkäfte, Eltern und SchülerInnen:

Struktur der Mitwirkung der Lehrkäfte, Eltern und SchülerInnen

Welche Ämter gibt es in der Schülervertretung?

  • Die KlassensprecherInnen (KSpr.): Die Schülerinnen und Schüler jeder Klasse wählen für die Dauer eines Schuljahres aus ihrer Mitte eine Klassensprecherin, einen Klassensprecher, eine stellvertretende Klassensprecherin und einen stellvertretenden Klassensprecher. Die Wahlen finden spätestens vier Wochen nach Unterrichtsbeginn im Schuljahr statt. Die Klassensprecherin und der Klassensprecher vertritt die Anliegen ihrer oder seiner Mitschülerinnen oder Mitschüler vor den Lehrkräften der Klassen und in den Gremien der Schülervertretung. 
  • Die JahrgangssprecherInnen (JSpr.): Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher jedes Jahrganges wählen aus ihrer Mitte eine Jahrgangssprecherin oder einen Jahrgangssprecher. Die Jahrgangssprecherin oder der Jahrgangssprecher vertritt die Anliegen ihrer oder seiner Mitschülerinnen oder Mitschüler vor den Lehrkräften des Jahrgangs und in den Gremien der Schülervertretung.
  • Die Schülersprecherin bzw. der Schülersprecher (SSpr.): Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher und die stellvertretende Schülersprecherin oder der stellvertretende Schülersprecher werden grundsätzlich von der Klassensprecherversammlung gewählt, können aber auch von der Schülerversammlung gewählt werden. Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher vertritt die Anliegen ihrer oder seiner Mitschülerinnen oder Mitschüler.
  • Die Vorstandsmitglieder: Die Vorstandsmitglieder werden von der Klassensprecherversammlung gewählt. Sie unterstützen die Schülersprecherin oder den Schülersprecher und die Schülervertretung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
  • Die Ausschussmitglieder: Die Ausschussmitglieder werden von der Klassensprecherversammlung gewählt. Sie planen und organisieren Projekte.
  • Die bzw. der Auschussvorsitzende: Die bzw. der Auschussvorsitzende wird vom jeweiligen Ausschuss gewählt. Sie oder er leitet und plant die Sitzungen des Ausschusses.
  • Die bzw. der Klassensprecherversammlungsvorsitzende: Die bzw. der Klassensprecherversammlungsvorsitzende wird von der Klassensprecherversammlung gewählt. Sie oder er leitet und plant die Sitzungen der Klassensprecherversammlung.
  • Der bzw. die Kreisschülerparlament-Deliegerte (KSP-Del.): Die bzw. der Deligierte vertitt die Schülerinnen und Schüler unserer Schule im Kreisschülerparlament.
  • Der bzw. die Landesschülerparlament-Deliegerte (LSP-Del.): Die bzw. der Deligierte vertitt die Schülerinnen und Schüler unserer Schule im Landesschülerparlament.
  • Die Verbindungslehrkräfte: Die Verbindungslehrerin und der Verbindungslehrer werden von der Klassensprecherversammlung zu Beginn des Schuljahres für die Dauer von zwei Schuljahren gewählt. Die Verbindungslehrerkräfte nehmen an den Sitzungen der
    Klassensprecherversammlung mit beratender Stimme teil. Sie beraten die Schülersprecherin oder den Schülersprecher und die Schülervertretung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Welche Organe hat die Schülervertretung?

  • Die Klassensprecherversammlung (KSpr.V): Die Klassensprecherversammlung ist das oberste Organ der Schülervertretung der Schule. Die Klassensprecherversammlung setzt sich aus den Schülerinnen und Schülern der Schule, die ein Amt der Schülervertretung innehaben, zusammen. Die Klassensprecherversammlung entscheidet über alle wichtigen Fragen und Angelegenheiten der Schülervertretung. Die Klassensprecherversammlung tagt mindestens einmal im Schulhalbjahr.
  • Der Vorstand: Der Vorstand unterstützt die Schülersprecherin oder den Schülersprecher und die Schülervertretung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
  • Die Ausschüsse:  Ein Ausschuss hat die Aufgabe, Projekte zu planen und durchzuführen rund um das entsprechende Themengebiet. Es gibt folgende Ausschüsse: Soziales, Nachhaltigkeit, Mobbingprävention.

Welche Organe hat die Schule?

  • Die Fachkonferenzen (FK): In Fachkonferenzen werden Fragen des Faches abgestimmt, die von der Sache her ein Zusammenwirken der Lehrkräfte erfordern. Schülervertreter nehmen mit beratener Stimme teil. Die Fachkonferenzen tagen mindestens einmal im Schulhalbjahr.
  • Die Schulkonferenz (SK): Die Schulkonferenz ist das oberste Organ der Schule. Die Schulkonferenz entscheidet über alle wichtigen Fragen und Angelegenheiten der Schule. Die Schulkonferenz tagt mindestens einmal im Schulhalbjahr. 
  • Die Arbeitsgruppen (AG): Es gibt momentan eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern der Schülerschaft, Elternschaft, Lehrerschaft und Hausmeistern, um die Klimaneutralität der Schule herzustellen.

Welche Organe gibts außerhalb der Schule?

  • Das Kreisschülerparlament (KSP): Im Kreisschülerparlament sind alle Schulen des Kreises vertreten. Es werden Anliegen auf Kreisebene behandelt und es erfolgt ein Austausch mit den anderen Schulen im Kreis.
  • Das Landesschülerparlament (LSP): Im Landesschülerparlament sind alle Schulen der jeweiligen Schulart des Landes vertreten. Es werden Anliegen auf Landesebene behandelt und es bietet sich die Möglichkeit zum Informationsaustausch. (Webseite )
  • Die Bundesschülerkonferenz (BSK): Die Bundesschülerkonferenz ist die Ständige Konferenz der Landesschülervertretungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Sie behandelt Angelegenheiten der Bildungspolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen. (Webseite )
  • Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Tornesch-Uetersen: Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Tornesch-Uetersen ist der Schulträger der Klaus-Groth Schule und ist verantwortlich für die sächlichen Bedingungen und den Unterhalt der Schuleinrichtung.

Wer hat welches Amt?

Schülervertretung 2024/25


Die Schülersprecher sind:

  • Bjarne Labahn
  • Mark Blum

Die Verbindungslehrkräfte sind:

  • Frau Burmeister
  • Frau Nordmann

Die Schulkonferenz- und Vorstandsmitglieder:

  1. Bjarne Labahn (Schülersprecher)
  2. Mark Blum (Schülersprecher)
  3. Lisa Arps
  4. Vincent Modi
  5. Johanna Kutej
  6. Meryem Helvacioglu
  7. Leonie Szillo
  8. Maria Kardon
  9. Aliya Kücük
  10. Arne Seierl
  11. Mads-Ole Siemen
  12. Renke Döhren
  13. Noah Janz
  14. Saif Galib

 

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