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Gemeinschaftsschule mit Oberstufe

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SV Wahlen 2024/25

Wie jedes Schuljahr werden auch dieses die Ämter in der Schülervertretung neu gewählt.

Wie durch die Klassensprecherversammlung am 08.02.2024 beschlossen, wird der/die Schülersprecher/in nach langem wieder durch die ganze Schülerschaft gewählt.
Durch das Einbinden aller Schülerinnen und Schüler in den Wahlprozess wollen wir erzielen, dass das Vertrauen und die Legitimation in die/den Schülersprecher/in gestärkt wird, da ein/e breit unterstütze/r Schülersprecher/in besser als Repräsentant/in fungieren kann. Außerdem fördert die Einbeziehung aller Schülerinnen und Schüler auch eine aktivere Beteiligung und Interesse an schulischen Angelegenheiten, denn Schülerinnen und Schüler die sich gehört und repräsentiert fühlen, neigen stärker dafür sich mit der Schule zu identifizieren und sich für positive Veränderungen einzusetzen.

Informationsbrief an die Schulgemeinschaft [PDF ]


Zu wählende Ämter

Schülersprecher/in (Schülerversammlung)
Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher werden für die Dauer eines Schuljahres gewählt.
Alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 können Kandidieren. Es kann in 2er Teams kandidiert werden.

Wir würden uns freuen, wenn wir zusätzlich zu eurer Kandidatur ein Bild sowie einen Text von euch kriegen, die wir auf der Webseite veröffentlichen können.

Zu den Aufgaben zählen u.a. die Interessenvertretung der Schülerschaft gegenüber Schulleitung, Lehrkräften und der Elternvertretung, die Teilnahme an den Gremien der SV sowie den Schulkonferenzen, der Austausch mit den Klassensprecherinnen und Klassensprechern, die Funktion als Ansprechpartner für die Schülerschaft und die Organisation von Veranstaltungen.

Verbindungslehrkraft (Klassensprecherversammlung)
Die Verbindungslehrkraft wird i.d.R. für die Dauer von 2 Schuljahren gewählt. Dieses mal für die Überbrückung dieses Schuljahres bis zur nächsten Wahlperiode.

Zu den Aufgaben zählen u.a. die Teilnahme an den Sitzungen der Klassensprecherversammlung mit beratender Stimme und die Beratung der SV bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die Kandidaturen für diese beiden Ämter nehmen wir bis zum 04.09.2024 per Mail an sv@kgs-tornesch.de entgegen.

Zu allen Kandidaturen


Weitere Ämter

Klassensprecher/in (Klassenrat)
Die Klassensprecher werden für die Dauer eines Schuljahres gewählt.
In der Klasse wird eine Klassensprecherin, ein Klassensprecher, eine stellv. Klassensprecherin und ein stellv. Klassensprecher gewählt.

Zu den Aufgaben zählen u.a. die Vertretung der Anliegen ihrer oder seiner Mitschülerinnen und Mitschüler vor den Lehrkräften der Klasse, die/der Jahrgangssprecher/in und in den Gremien der Schülervertretung. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher sind verpflichtet an den Sitzung der Klassensprecherversammlung teilzunehmen und anschließend ihre Klasse über die Arbeit und die Beschlüsse der Klassensprecherversammlung zu unterrichten. Außerdem können sie Anregungen zur Gestaltung des Unterrichts und zu sonstigen die Klasse oder den Jahrgang betreffenden Fragen an die die Schülervertretung herantragen. Sie können Anträge an die Klassensprecherversammlung stellen!

Jahrgangssprecher/in
Aus der Mitte der Klassensprecher eines Jahrgangs wird eine Jahrgangssprecherin oder ein Jahrgangssprecher für die Dauer eines Schuljahres gewählt.
Diese Wahl erfolgt bei der konstituirenden Klassensprecherversammlung.

Zu den Aufgaben zählen u.a. die Vertretung der Anliegen der Klassen eines Jahrgangs vor den Lehrkräften, der Schulleitung und in den Gremien der Schülervertretung, Austausch mit den Klassensprecherinnen und Klassensprecher des Jahrgangs und den anderen Jahrgangssprechern sowie die Organisation von Veranstaltungen.

Vorstands- und Schulkonferenzmitglied (Klassensprecherversammlung)
In der Klassensprecherversammlung werden für die Dauer eines Schuljahres insgesamt 14 Schulkonferenzmitglieder gewählt. In den 14 ist der/die Schülersprecher/in vertreten.
Kandidaten, die nicht zu den 14 gewählten gehören, werden nach Stimmenanzahl in reserve behalten, da sogut wie immer Vertretungen gebraucht werden.
Außerdem gehören die 14 gewählten Mitglieder zum Vorstand der Schülervertretung. Es kann ab Jahrgangsstufe 7 kandidiert werden.

Zu den Aufgaben zählen u.a. die Unterstüzung bei anfallenden Aufgaben in der Schülervertretung, die Teilnahme an den Sitzungen der Schulkonferenz (mind. 1x im Schulhalbjahr)* und den Vor- und Nachbesprechungen über diese in der SV, die generelle Teilnahme an SV Treffen und ihren Gremien. Schulkonferenzmitglieder können Anträge an die Schulkonferenz stellen.

Fachkonferenzmitglied (Klassensprecherversammlung)
In der Klassensprecherversammlung werden für die Dauer eines Schuljahres jeweils 2 Fachkonferenzmitglieder ab Jahrgangsstufe 7 für folgende Fachkonferenzen (kurz FK) gewählt:
FK1: Deutsch, Mathe
FK2: Nawi, Weltkunde, Kunst, Musik, Spanisch, Französisch
FK3: Englisch, Religion, Philosophie, WiPo/Wirtschaft
FK4: Technik, Sport, Darst. Spiel/Gestalten, Verbraucherbildung

Zu den Aufgaben zählen u.a. die Teilnahme an den Sitzungen der Fachkonferenz (mind.1 im Schulhalbjahr)* und den Vor- und Nachbesprechungen über diese mit der SV und der unterrichtung der Klassensprecherversammlung über relevante Tagesordnungspunkte.

*Die Termine für die Sitzungen können dem Kalender [Link] entnommen werden.

Bei Fragen sprecht uns gerne direkt an, schickt uns eine Mail oder nutzt unser Kontaktformular!

Die Treffen der SV finden meistens außerhalb der Unterrichtszeiten oder in Pausen statt.
Alle Schülerinnen und Schüler können Vorstands- und Schulkonferenzmitglied oder Fachkonfernzmitglied werden. Achtet bitte auf Bedingungen!!
Wir freuen uns über alle Kandidatinnen und Kandidaten!

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