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Newsletter vom 27.09.2018 - 12:03:14
Newsletter Nr. 2 Schuljahr 2018/2019
Liebe Eltern der KGST,
gerade hat das Schuljahr begonnen und schon stehen die Herbstferien vor der Tür. Zum Ende dieses ersten Törns im Schuljahr 2018/219 möchte ich Sie mit einigen frischen Informationen versorgen.
1. Klassenarbeitserlass für die Sekundarstufe I
Für die Klassen 5 bis 10 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur den Klassenarbeitserlass überarbeitet. Die Anzahl der Klassenarbeiten bleibt weitgehend unverändert. Es ist jetzt aber deutlich gemacht worden, dass in den Naturwissen-schaften nur Arbeiten geschrieben werden, wenn sie als integriertes Fach Nawi unter-richtet werden, also bei uns in den Klassen 5 bis 7. Ab der 8. Klasse werden Biologie, Chemie und Physik als Einzelfächer unterrichtet. Dort sind lediglich zwanzigminütige Tests möglich.
Im Klassenarbeitserlass ist die Anzahl der Klassenarbeiten insgesamt für die Klassen 5 und 6, bzw. für die Klassen 7 bis 10 festgelegt. Die Fachkonferenzen haben darüber zu beschließen, wie viele Klassenarbeiten in den einzelnen Jahrgängen geschrieben werden.
Unverändert bleibt, dass höchstens eine Klassenarbeit pro Tag geschrieben werden darf; neu ist, dass es höchstens zwei Arbeiten pro Woche sein dürfen. Der Schulleiter kann Ausnahmen genehmigen. Das werde ich nur sehr selten tun; mit einer Ausnahme: Pauschal genehmige ich es, dass eine Nachschreibearbeit am Dienstag eine dritte Klassenarbeit in der Woche sein kann. Die Nachschreibearbeit soll unverzüglich nach der Gesundung eines Schülers, bzw. einer Schülerin geschrieben werden. Allerdings ist es nicht zulässig, eine Nachschreibearbeit zu schreiben, falls am Dienstag bereits regulär eine Arbeit ansteht.
Falls ein Drittel der Klassenarbeiten schlechter als „ausreichend“ ausfällt, muss die Arbeit wiederholt oder aber vom Schulleiter genehmigt werden. Dies galt auch früher schon so; neu ist hingegen, dass er zuvor die Klassensprecher anhören muss und eine Genehmigung nur erteilt, wenn er die Erklärungen der Schüler für den schlechten Ausfall gewürdigt hat.
2. Notenzeugnisse oder Berichtszeugnisse
Zum 1. August 2018 ist die Gemeinschaftsschulverordnung geändert worden. Sie sieht jetzt auch für die Klassen 5 bis 7 Notenzeugnisse mit verbalen Ergänzungen vor. Es können Berichtszeugnisse erteilt werden, wenn die Schulkonferenz dies beschließt. Die Lehrerkonferenz hat sich auf Antrag der Schulleitung dafür ausgesprochen, dass wir für die 5. und 6. Klassen bei den bewährten Berichtszeugnissen bleiben. Abweichend von der Ankündigung im letzten Newsletter mach ich von meinen besonderen Befugnissen nach § 67 Absatz 4 SchulG Gebrauch und regele, dass bis zur regulären Sitzung der Schulkonferenz im Dezember 2018 oder Januar 2019 die Notengebung in den Klassen 5 – 7 so bleibt, wie es in den letzten Jahren gehandhabt wurde. Mögliche Änderungen, die dann die Schulkonferenz beschließt, werden im 2. Schulhalbjahr umgesetzt.
3. Termine
In der Zeit zwischen Herbst- und Weihnachtsferien stehen keine besonderen Termine an. Bitte beachten Sie, dass der Reformationstag, also Mittwoch, der 31. Oktober 2018, erstmalig ein regulärer Feiertag ist. Ansonsten gibt es keine schulfreien Tage in diesem Zeitraum.
Der 9. Jahrgang ist die ersten beiden Wochen nach den Herbstferien im Betriebspraktikum. Die 6. Klassen gehen vom 5. bis 7. Dezember 2018 für einen Tag zur Suchtberatung.
4. Verschiedenes
Das Besetzungsverfahren für den stellvertretenden Schulleiter ist immer noch nicht abgeschlossen und wird sich voraussichtlich noch einige Monate hinziehen.
Die Klassenelternvertreter haben am letzten Dienstag einen neuen Schulelternbeirat gewählt. Vorsitzende ist Frau Dreffein-Hahn. Ihr stehen Frau von Osterroht, Frau Wittern und Herr Garcia zur Seite. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und danke Herrn Billigmann für seinen zeitlichen Einsatz und sein großes Engagement für die KGST in den letzten Jahren.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern erholsame Herbstferien!
Mit herzlichen Grüßen
Andreas Waldowsky (Schulleiter)
Tornesch, 27. September 2018