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Newsletter vom 22.11.2017 - 12:12:18
Newsletter 1 Schuljahr 2017/2018
Liebe Eltern der KGST,
seit Beginn dieses Schuljahres gibt es einige Veränderungen bei der Benotung von Schülerleistungen in den Klassen 7 bis 10. Ich habe dazu einige Informationen zusammengestellt und hoffe, dass Sie nun verstehen, warum sich etwas ändert und was das konkret bedeutet:
Änderung der Benotung in den Klassen 7 bis 10
Die Gemeinschaftsschulverordnung ist 2014 geändert worden und regelt seitdem in § 7, Absatz 2: „In Notenzeugnissen ist für die Fächer jeweils kenntlich zu machen, auf welcher Anforderungsebene die Leistungen von den Schülerinnen und Schülern erbracht worden sind.“ Dazu sind in einem Erlass vom 4. September 2015 Ausführungsbestimmungen herausgekommen, die ergänzend feststellen, dass diese Bestimmungen erstmalig im 1. Halbjahr des Schuljahres 2015/2016 anzuwenden sind. Außerdem ist geregelt, dass es drei verschiedene Anforderungsebenen gibt, die auf dem Zeugnis mit * kenntlich zu machen sind: *** kennzeichnen die Anforderungsebene zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, ** kennzeichnen die Anforderungsebene zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses und * kennzeichnet die Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses.
Zum 1. Halbjahr des Schuljahres 2017/2018 wird diese Verordnung auch an der KGST umgesetzt. Dadurch verändert sich einiges, aber nicht alles.
Die wesentlichen Änderungen sind:
1. Drei Anforderungsebenen
Für jede Schülerin bzw. jeden Schüler muss die Fachlehrkraft feststellen, auf welcher Anforderungsebene vorwiegend die Leistungen erbracht wurden. Dies gilt für alle Fächer außer Sport.
Die drei Anforderungsebenen betreffen zum einen den Inhalt. Im Fach Mathematik zum Beispiel bestimmen die Fachanforderungen, dass alle Schülerinnen und Schüler bei der „Leitidee 2 Messen“ die Kreiszahl ἠkennen müssen und den Kreisumfang und die Fläche berechnen können. Für den mittleren Bildungsabschluss können die Schülerinnen und Schüler außerdem den Umfang und den Inhalt von Kreissektoren berechnen und zur Vorbereitung auf die allgemeine Hochschulreife können sie auch das Bogenmaß von Winkeln berechnen. Für alle Fächer sind diese unterschiedlichen Anforderungsebenen entweder in den Fachanforderungen definiert oder müssen von den Fachkonferenzen festgelegt werden.
Die Anforderungsebenen unterscheiden sich aber auch in der Komplexität. Auf der Anforderungsebene * bearbeiten die Jugendlichen einfache Aufgaben und erhalten Hilfestellungen. Auf der Anforderungsebene ** sind die Aufgaben komplexer und verlangen eine weitgehend selbstständige Bearbeitung. Auf der Anforderungsebene *** sind die Aufgaben komplex und abstrahierend und müssen es müssen zudem selbstständig Lösungen gefunden werden.
2. Unterricht
Schülerinnen und Schüler arbeiten in der Regel in den verschiedenen Fächern auf unterschiedlicher Anforderungsebene. Deshalb erhalten sie auf ihrem Zeugnis Noten mit *, mit ** und mit ***.
Für den Unterricht an der KGST gilt, wie auch für den an anderen Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein, dass veränderte Formen des Lehrens und Lernens nicht neu sind: Differenziertes Arbeiten, Formen selbstgesteuerten Lernens oder auch die Entwicklung methodischer Kompetenzen gehören zum etablierten Repertoire. Effektive Formen gebundenen, lehrgangsorientierten Unterrichts behalten dabei dennoch ihre Berechtigung.
Parallel zu einer sich verändernden Lernkultur bedarf es auch entsprechend veränderter Formen der Leistungsbewertung.
Im Unterricht entscheiden die Jugendlichen bei differenzierten Aufgabenstellungen, auf welcher Anforderungsebene sie arbeiten wollen und können. Dabei können sich selber an unterschiedlich anspruchsvollen Aufgaben ausprobieren, werden aber auch von ihren Lehrkräften beraten, wenn es zu einer dauerhaften Unter- oder Überforderung kommt.
3. Klassenarbeiten
Die Klassenarbeiten werden ebenfalls so gestaltet, dass alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, auf den drei Anforderungsebenen zu arbeiten. Aufgrund der bisherigen Arbeit im Unterricht können die Jugendlichen selber einschätzen, welche Aufgaben sie in erster Linie bearbeiten sollten. Ein Jugendlicher, der in Vorbereitung auf die Klassenarbeit bisher ganz überwiegend auf der Anforderungsebene * gearbeitet hat, sollte sich auf eine sorgfältige Bearbeitung dieser Aufgaben konzentrieren und nicht sofort Zeit und Energie an Aufgaben auf der ***-Ebene verschwenden. Erst wenn die *-Aufgaben erledigt sind, soll er sich an die **-Aufgaben wagen. Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der im Unterricht hauptsächlich auf der **-Ebene arbeitet und dies mit Erfolg, kann auch angehalten werden, die *-Aufgaben zu überspringen. Dies regelt die Fachlehrkraft im Unterricht, auf Arbeitsblättern oder in Klassenarbeiten.
Die Umstellung auf diese komplexe Aufgabenstellung und Diagnostik ist allerdings aufwendig. In einigen Fächern müssen die Lehrkräfte noch nach den geeigneten Wegen zur Gestaltung von differenzierten Aufgaben in Unterricht und Klassenarbeiten suchen. Ich bitte um Nachsicht, dass es Zeit braucht, bis alles perfekt ist. Insgesamt ist es aber eine sehr positive Entwicklung, dass wir Lehrer noch mehr als bisher gefordert sind, wenn es darum geht, jedem Jugendlichen seinem bzw. ihrem Leistungsvermögen gerecht zu werden.
4. Benotung
Die Benotung der Klassenarbeiten und sonstiger Leistungsnachweise, wie zum Beispiel Referate, Präsentationen etc. erfolgt auf der hauptsächlich erbrachten Anspruchsebene. Für eine Übergangszeit wird in den meisten Fächern zur Information die Ü-Note hinzugefügt. Dies kann hilfreich sein, wenn Jugendliche und Eltern noch an das Ü-Noten-System gewohnt sind. Die Englischarbeit wird also zum Beispiel mit 3**/Ü4 oder 3** (Ü4) bewertet. Die Fachschaften müssen allerdings auch prüfen, ob die Prozentskala, die seit vielen Jahren an der KGST Anwendung findet, noch praktikabel ist oder andere, freiere Bewertungsmaßstäbe gefunden werden müssen.
5. Ü-Notenskala
Die Ü-Notenskala ist nur noch begrenzt anwendbar: Es ist nicht möglich, eine 3** in eine 2* umzuwandeln, weil eine Zwei auf einem Zeugnis schöner aussieht als eine Drei. Da die Leistung überwiegend auf **-Ebene erbracht wurde, muss sie auch so im Zeugnis erscheinen. Ein Schüler, der überwiegend auf ***-Ebene arbeitet, dies aber fehlerhaft und nachlässig tut, bekommt eine 4*** oder gar ein 5*** auf dem Zeugnis bescheinigt.
6. I-Schülerinnen und Schüler
Für I-Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die nicht zielgleich unterrichtet werden, ändert sich praktisch nichts. Ihre Leistungen werden wie bisher mit Fördernoten bewertet. Sollten sie in einigen Fächern so gute Leistungen erbringen, dass sie die Mindestanforderungen auf der Anforderungsebene * erreichen, können die Leistungen statt mit einer Fördernote auch mit einer 4* oder besser bewertet werden.
7. Abschlussprüfungen
Die Ü-Notenskala findet nur noch uneingeschränkt Anwendung, wenn in der 9. oder 10. Klasse Abschlussprüfungen durchgeführt, Abschlusszeugnisse erstellt werden oder berechnet werden muss, ob die Voraussetzungen zur Versetzung in die 10. bzw. 11. Klasse erfüllt sind.
Die Vornoten für die ESA-Prüfung werden auf die Anforderungsebene * umgerechnet, Prüfungsleistungen werden ausschließlich mit * bewertet und für das Abgangszeugnis werden alle Noten auf der Anforderungsebene * ausgewiesen. Für die Versetzung in die 10. Klasse müssen die Versetzungsbedingungen auf der Anforderungsebene ** erfüllt werden.
Vergleichbares gilt für den MSA-Abschluss: Die Vornoten werden auf **-Ebene umgerechnet, die Prüfungsleistungen werden ausschließlich auf der Anforderungsebene ** erbracht und das Abschlusszeugnis weist alle Noten auf dieser Anforderungsebene aus. Um zu ürüfen, ob die Voraussetzungen für eine Versetzung in die Oberstufe erfüllt sind, werden die Noten auf ***-Ebene umgerechnet.
8. Prognose des voraussichtlichen Schulabschlusses
Ab dem Halbjahreszeugnis der 8. Klasse beinhalten die Zeugnisse auch einen Hinweis auf den zu erwartenden Schulabschluss. Um diese Abschlussprognose zu stellen, muss die Zeugniskonferenz sich anhand des Notenbildes und der auf den unterschiedlichen Anforderungsebenen erbrachten Leistungen ein Gesamtbild vom Leistungspotential einer Schülerin oder eines Schülers machen.
9 Lernentwicklungsgespräche (LEG)
Differenzierte und individuelle Leistungsrückmeldungen sind ein großer pädagogischer Fortschritt. Sie sind, wie oben bereits mehrfach ausgeführt, aber auch eine Herausforderung für uns Lehrkräfte. Eine Herausforderung sind sie auf alle Fälle aber auch für alle Eltern und ihre Kinder. Deshalb wird es auch in Zukunft für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7 und ihre Eltern nach den Zeugnissen verbindliche Lernentwicklungsgespräche (LEG) geben. Die Klassenlehrkräfte erläutern dabei die Zeugnisse, beantworten Fragen und geben Tipps für den weiteren Lernfortschritt. Wir prüfen, ob es sinnvoll ist, auch in den Klassen 8 bis 10 anstelle des Elternsprechtages Lernentwicklungsgespräche durchzuführen.
Andreas Waldowsky
(Schulleiter)